Hoher Besuch in Berlin. Im deutschen Bundestag durfte ich Ende Januar den Registrar des Internationalen Strafgerichtshofes Herrn Osvaldo Zavala Giler und vom Büro der Staatsanwaltschaft, Herrn Xavier Agirre Aranburu empfangen. Gut besucht war Sitzung des Unterausschusses mit 20 Kollg*innen und vielen Mitarbeiter*innen.
Im vertraulichen Gespräch erfuhren wir mehr über die Arbeit des Gerichtes, das Deutschland Ende der 1990er maßgeblich mit auf den Weg gebracht hatte. Und noch heute kraftvoll unterstützt. Erst im letzten Sommer wurde Kahled El Hirschi, ein libyscher Gefängnisdirektor, am Berliner Flughafen festgenommen und Ende des Jahres nach Den Haag überstellt. Herrn El Hirschi erwartet jetzt ein Verfahren vor allem wegen Misshandlung, Folter und Mord.
Auch bemerkenswert fand ich den persönlichen Bericht aus Den Haag, dass die Verkündung des Urteils gegen Ali Abd-Al-Rahman, einem Führer der Djandjaweed, nach Darfur in den Sudan übertragen wurde. In dem heute wieder von Krieg und schwersten Verbrechen gebeutelten Land löste Meldung an vielen Stellen Genugtuung aus. Herr Abd-Al-Rahman war seit 2007 per internationalem Haftbefehl gesucht worden, hatte sich 2019 gestellt und wurde nun in allen 31 Anklagepunkten schuldig gesprochen.
Ebenfalls öffentlich bekannt sind die persönlichen Sanktionen gegen zwölf Mitarbeiter*innen des IStGh, die von Seiten der USA verhängt wurden. Neun Richter*innen und drei Staatsanwält*innen sind wegen ihrer Arbeit zur Untersuchung von Kriegsverbrechen von US-Staatsbürger*innen in Afghanistan und den Kriegsverbrechen in Nahost unter persönliche Sanktionen gestellt worden. Dass heisst praktisch, dass diese Personen keine Geschäftsbeziehungen mit us-amerikanischen Unternehmen haben dürfen. Also keine Kreditkarten, keine Software, keine Dienstleistungen aus den USA (https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/usa-istgh-den-haag-sanktionen-richterinnen-100.html).
Die Sanktionen führten jedoch nicht dazu, dass am IStGh über eine Einstellung der Arbeit, gerade auch in Bezug auf die USA und Israel, nachgedacht wird. Weniger bekannt ist so auch, dass in Russland ein Gericht unter anderem auch den ehemaligen deutschen Richter Bertram Schmitt in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt hat. Das Gericht kennt also diese Art von Reaktion auf seine Arbeit. Und aus einem persönlichen Gespräch kann ich sagen: ich habe nicht den Eindruck, dass dies die Menschen am Gericht in ihrer Arbeit für das Ahnden schlimmster Verbrechen, für das Ende von Straflosigkeit verändert.
Fatou Bensouda, die ehemalige Oberstaatsanwältin, hatte ihre persönlichen Sanktion vor etwa 8 Jahren kommentiert mit den Worten: „Für mich die Sanktion eine Ehre, eine „medal of honor“, die ich mit stolz trage. Denn sie belegen, dass ich meine Arbeit mache.“
Spannend auch für deutsche Behörden ist die aktuelle Entscheidung des Registrars auf deutsche Softwarelösung Open Desk von Zendis im Ersatz für Microsoft Office zu setzen (https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/software-strafgerichtshof-ersetzt-microsoft-durch-deutsche-loesung/100166382.html). Auch skandinavische Länder setzen auf eigene Lösungen, jenseits von US-Konzernen (https://linuxnews.de/daenemark-bekennt-sich-zu-linux-und-open-source/).
Der nächste Schritt ist nun, die Arbeit des IStGh durch fortlaufenden Austausch zu stützen und zu stärken. Der starke Zuspruch bei der Sitzung zeigte unseren Gästen deutlich, dass Deutschland und der Bundestag an der Seite der Arbeit des Gerichtes stehen.
