Boris Mijatović wirft Bundesregierung Versagen beim Völkerrecht vor

80 Jahre UN
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Von Michael Hesse

Die Regierung vermeidet eine klare Bewertung der Iran-Angriffe. Der Grünen-Politiker kritisiert die unverbindliche Haltung scharf.

Die Bundesregierung vermeidet eine eigene völkerrechtliche Bewertung der seit dem 28. Februar erfolgten militärischen Angriffe der USA und Israels auf iranisches Staatsgebiet. In ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage des Grünen-Abgeordneten Boris Mijatović verweist sie auf die Charta der Vereinten Nationen und die „einschlägigen Regeln des Völkerrechts“. Zugleich heißt es, die Vereinigten Staaten hätten ihre Rechtsauffassung in der Sitzung des UN-Sicherheitsrats vom 28. Februar 2026 dargelegt. Die Bundesregierung betont zudem, sie sei Frieden und Sicherheit in der Region verpflichtet und setze sich für die Achtung und Stärkung des Völkerrechts ein. In ihrer Antwort rückt die Bundesregierung vor allem den Iran in den Mittelpunkt. Sie habe Teheran – „ähnlich wie die europäischen Partner“ – wiederholt aufgefordert, sein militärisches Nuklearprogramm überprüfbar einzustellen, das ballistische Raketenprogramm zu begrenzen, destabilisierende und terroristische Aktivitäten in der Region zu beenden und keine Gewalt gegen die eigene Bevölkerung auszuüben.

Mijatović reagierte darauf mit scharfer Kritik. Die Antwort der Bundesregierung sei „bemerkenswert unverbindlich“, erklärte der Grünen-Politiker. Einerseits betone sie die Achtung des Völkerrechts, andererseits unterlasse sie jede eigene Bewertung der Angriffe auf iranisches Staatsgebiet. Damit verspiele die Bundesregierung die Chance, sich glaubwürdig für das Völkerrecht einzusetzen. Die ungenügende Positionierung sorge „zurecht für Frust in der Koalition“, sagte Mijatović. Zugleich hob der Abgeordnete hervor, die massiven Menschenrechtsverletzungen des iranischen Regimes an der eigenen Bevölkerung seien „fürchterlich und unbestreitbar“. Gerade deshalb sei es überfällig, den UN-Sicherheitsrat aufzufordern, diese Verbrechen an den Internationalen Strafgerichtshof zu überweisen, damit sie rechtsstaatlich verfolgt werden könnten.

Die Militäreinsätze der USA und Israels erfolgen nach Auffassung Mijatovićs „völkerrechtswidrig, ohne Strategie und werden zum Risiko für die gesamte Region“. Sie zeigten einmal mehr, wie die Macht der Großmächte internationales Recht untergrabe. Für den Schutz der Bevölkerung im Iran gebe es zahlreiche Mechanismen, die weder von den USA noch von Israel ernsthaft umgesetzt worden seien. Auch ein internationales Mandat über den UN-Sicherheitsrat oder die UN-Generalversammlung habe gefehlt. Diese Lücke in der internationalen Zusammenarbeit müsse die Bundesregierung klar benennen und gemeinsam mit ihren Partnern die internationale Ordnung verteidigen.

Hintergrund der Anfrage ist auch ein Interview von Bundeskanzler Friedrich Merz, in dem er mit Blick auf das Vorgehen der USA und Israels von einem „Dilemma“ zwischen völkerrechtlicher Einordnung und außenpolitischer Praxis gesprochen hatte. In der Bundestagsdebatte hatte die Bundesregierung bereits betont, der Angriff auf Iran sei eine Entscheidung der USA und Israels, nicht Deutschlands oder Europas.

Quelle: https://www.fr.de/kultur/gesellschaft/boris-mijatovic-wirft-bundesregierung-versagen-beim-voelkerrecht-vor-94220180.html