Persönliche Erklärung zum Antrag zu Wissenschaftsfreiheit und Antisemitismus vom 30.01.2025 31. Januar 20253. Februar 2025 Persönliche Erklärung nach §31 GO BT zur Beratung des Antrags der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegentreten sowie den freien Diskursraum sichern“ (Drucksache 20/14703): Wir begrüßen ausdrücklich das Ziel des vorliegenden Antrags, Maßnahmen zu ergreifen, damit jüdische Menschen in Schulen und Hochschulen sicher sind und sich sicher fühlen. Wir treten antisemitischer Diskriminierung und Gewalt an Schulen und Hochschulen entschieden entgegen, das halten wir für richtig und unbedingt notwendig. 80 Jahre nach der grausamen Ermordung von sechs Millionen jüdischen Menschen durch die Nationalsozialisten müssen wir heute als Demokratinnen und Demokraten mehr denn je entschieden gegen Antisemitismus einstehen. Antisemitische Bedrohungen, Verfolgung, Diskriminierung und Gewalt an Schulen und Hochschulen sind nicht hinnehmbar. Es braucht von den demokratischen Kräften eine glasklare Kante gegen jeglichen Antisemitismus in der Bundesrepublik – dies schließt explizit auch unsere Bildungseinrichtungen mit ein. Wir verurteilen Antisemitismus an Schulen und Hochschulen auf das Schärfste, egal aus welchen Bereichen unserer Gesellschaft er kommt. Klare Grenzen des kritischen Diskurses wurden in den vergangenen Monaten an vielen Orten durch Diskriminierungen, Beleidigungen, Bedrohungen und Gewalt klar überschritten und sind durch nichts zu rechtfertigen. Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe, gesellschaftliche Debattenräume zu stärken und Jüdinnen und Juden vor Antisemitismus zu schützen. Schulen und Hochschulen als Bildungs-, Lern-, Forschungs- und Debattenräume haben hier eine besondere Aufgabe. Schulen und Hochschulen sind es, wo eine diverse Gesellschaft, unterschiedliche Biografien, Herkünfte und Geschichten zusammenkommen. Schulen und Hochschulen sind es, wo kritische Debatten stattfinden und ausdiskutiert werden können. Hochschulen sind es, wo die freie Wissenschaft Diskursräume erforschen und erweitern kann. Es steht außer Frage, dass Antisemitismus keinen Platz in der Wissenschaft hat. Gleichzeitig muss Wissenschaftsfreiheit kritische wissenschaftliche Auseinandersetzungen aushalten können, solange diese vom Rechtsstaat geschützt sind. Dies muss z.B. auch die Auseinandersetzung mit Definitionen im Rahmen der Antisemitismusforschung umfassen können. Maßnahmen zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit dürfen nicht dazu führen, dass in eine wissenschaftliche Forschung zur Politik einer israelischen Regierung, zum israelischen Staat, zur Region des Nahen Ostens oder eine theologische und religionswissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Judentum und seiner Geschichte durch den vorliegenden Antrag mit inhaltlichen und wissenschaftsfremden Gründen eingegriffen wird. Darüber hinaus besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass die Sorge vor einer Prüfung der politischen Haltung von wissenschaftlichen Antragstellerinnen zu „chilling effects“ und damit einer faktischen Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit führen kann. Schulen und Hochschulen müssen in Bildung, Wissenschaft, Forschung und Debattenräumen die Vielfalt jüdischer Stimmen gesellschaftlich abbilden. Wir sehen es als Stärke einer stabilen Demokratie an, dass wir auch kritischen Perspektiven, innerjüdischen, sowie interreligiösen und interkulturellen Debatten in Deutschland ein sicheres Umfeld an Schulen und Hochschulen bieten können und müssen. Wir müssen in Bildungseinrichtungen eine friedliche, offene Kommunikation ermöglichen, in der über Antisemitismus, Rassismus, den Nahostkonflikt, Israel und die palästinensischen Gebiete respektvoll gesprochen werden kann. Umso bedeutender ist es, an Hochschulen Räume zu schaffen, die den interreligiösen und interkulturellen Dialog in den Vordergrund stellen, um Vorurteile, Ressentiments und Traumata nachhaltig abzubauen und vorzubeugen. An deutschen Schulen und Hochschulen muss auch zukünftig ein Diskurs in Bezug auf den Nahostkonflikt möglich sein, der das Leid von Palästinenserinnen und Israelinnen anerkennt. Zur Stärkung einer offenen Debatten- und Dialogkultur an Schulen und Hochschulen muss mehr Wissensvermittlung und ein gestärktes Bewusstsein für jüdisches Leben, jüdische Kultur und Israel gehören. Genauso braucht es für diese eine größere Sensibilisierung über den regionalen Kontext, die Geschichte der Menschen in der gesamten Region des Nahen Ostens, einschließlich der Perspektive von Palästinenserinnen und Palästinensern. Hier greift der Antrag aus unserer Sicht jedoch zu kurz und blendet regionale Perspektiven und unterschiedliche persönliche Betroffenheiten aus. Andernfalls droht der Antrag dem Ziel, größeres Verständnis, Empathie, Akzeptanz zu erreichen, entgegenzulaufen und stattdessen vorhandene Ressentiments weiter zu verschärfen. Die Hochschulrektorenkonferenz sowie etliche Wissenschaftlerinnen, Kulturschaffende, Verfassungsrechtler*innen und Studierende haben in den letzten Monaten massive Bedenken geäußert, ob die im Antrag formulierte Überprüfung von Fördermitteln sowie die genannten Maßnahmen zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit an Schulen und Hochschulen vor dem Grundgesetz standhalten können. Aufgrund der dargelegten Argumente dieser persönlichen Erklärung haben wir Zweifel, ob der Antrag in der jetzigen Form nachhaltig zum Schutz vor Antisemitismus an Schulen und Hochschulen beitragen kann. Aus diesen Gründen enthalten wir uns. Erhard Grundl, MdBBoris Mijatovic, MdBTabea Rößner, MdB
Pressemitteilung vom 31.01.2025 : Serbien muss Freiheiten für Bürger*innen gewährleisten 3. Februar 20253. Februar 2025 Zu den andauernden Massenprotesten in Serbien erklärt Boris Mijatović, Mitglied im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union: Mit größter Solidarität für die Protestierenden schauen wir nach Serbien. Versammlungsfreiheit und die Sicherheit […]
Pressemitteilung vom 30.01.2025 : UNRWA-Verbot: Gefährliche Versorgungslücke droht 2. Februar 20253. Februar 2025 Zu dem am Donnerstag in Kraft getretenen „Gesetz zur Beendigung der UNRWA-Operationen“ und dem „Gesetz zur Beendigung der UNRWA-Operationen auf dem Territorium des Staates Israel“ erklärt Boris Mijatović, Sprecher für Menschenrechtspolitik und humanitäre […]