Delegationsreise nach Genf

Genf2

Am 9. November hat in Genf das Überprüfungsverfahren zur nationalen Menschenrechtslage Deutschlands stattgefunden. Dazu habe ich im Rahmen einer Delegationsreise unsere Beauftragte für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, begleitet.

Obwohl die menschenrechtliche Lage in Deutschland vergleichsweise gut ist, gibt es weiterhin Felder, in denen großes Verbesserungspotenzial besteht. Hierzu gehören zum Beispiel die Herstellung vollständiger Geschlechtergerechtigkeit, die Bekämpfung von Antiziganismus, Antisemitismus und Rassismus sowie die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention.

Der kritische Blick anderer Staaten und die Einschätzung durch die Zivilgesellschaft schaffen Bewusstsein und eröffnen Wege, die nationale Menschenrechtspolitik fortzuentwickeln und das Vertrauen in eine werte- und menschenrechtsgeleitete Politik zu stärken.

Dadurch steigt auch die Glaubwürdigkeit, wenn Deutschland Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern anmahnt und kritisiert. Auch deshalb ist das Staatenüberprüfungsverfahren ein wichtiger Baustein der deutschen Menschenrechtspolitik. Staaten kritisieren Staaten, regen Verbesserungsvorschläge auf Augenhöhe an und stellen sich selbst der Kritik. Das ist das Besondere dieses Verfahrens.

Das zyklische Format stellt dabei sicher, dass die Empfehlungen nicht einfach abgetan werden können. In regelmäßigen viereinhalbjährigen Intervallen muss der Staat erneut seine Position zur Menschenrechtslage darlegen und die Empfehlungen aus früheren Verfahren erneut präsentieren sowie die erzielten Fortschritte innerhalb dieses Zeitraums aufzeigen.