Meine Persönliche Erklärung zu den Grundgesetzänderungen am 18. März 2025 18. März 202518. März 2025 Persönliche Erklärung_GrundgesetzänderungHerunterladen Persönliche Erklärung nach 21 GO BT zu TOP 1a Gesetzentwurf der SPD und CDU/CSUGesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 109, 155, 143h)Mit Blick auf die veränderte Sicherheitslage in Europa und in der Welt nach der Wahl vonDonald Trump, mit Blick auf das Verbrechen der Aggression von Wladimir Putin gegen dieUkraine und das zunehmend belastete transatlantische Verhältnis muss die Sicherheit inunserem Land und in Europa deutlich und dringend gestärkt werden. Die heutebeschlossenen Grundgesetzänderungen liefern dafür eine lange geforderte Grundlage,deren Ausgestaltung im Verbund mit internationalen Partnern keinen weiteren Aufschubzulässt.Der Gesetzentwurf unserer Fraktion hatte ferner vorgesehen, dass auch krisenreaktiveMaßnahmen der Auslandshilfe und die Stärkung internationaler Organisationen zurFriedenssicherung in Artikel 109 mit ergänzt werden sollten. Denn diese Aspekte gehörenzu einem umfassenden, breiten und integriertem Sicherheitsbegriff. Dies ist nicht nur inBezug auf die Kriege und Konflikte relevant, sondern insbesondere aufgrund derKatastrophen und Folgen der Klimakrise im verstärkten Interesse einer solidarischenWeltgemeinschaft.Die Vereinten Nationen leisten mit den freiwilligen Mitteln vieler Staaten wichtigehumanitäre Hilfe in akuten Krisensituationen. Diese regelbasierte Ordnung ist jedochdurch den Entzug grundlegender materieller und formaler Unterstützung akut gefährdet.Der drohende Bedeutungsverlust und eine zunehmende Infragestellung können zu einemKollaps des bestehenden Systems führen. Vor diesem Hintergrund wäre es wichtiggewesen, dass die Fraktionen von CDU/CSU und SPD die strategische Bedeutung eineserweiterten Sicherheitsbegriff erkennen und Maßnahmen der Auslandshilfe im Krisenfallmit in die Grundgesetzänderungen für Artikel 109 aufgenommen worden wären. Nichtzuletzt bedeutet die Erhöhung menschlicher Sicherheit global auch eine Stabilisierung derLage in betroffenen Regionen.Ich stimme dem Antrag zu den Grundgesetzänderungen zu, weil ich davon überzeugt bin,dass die verfassungsrechtliche Verankerung der konkreten Hilfen für Staaten, die vonAggressionsakten betroffen sind, einen unverzichtbaren Schritt darstellt, um dieGrundlagen der internationalen Friedensordnung zu sichern und damit einen Beitrag zurStabilisierung des internationalen Systems zu leisten.Nichtsdestotrotz erfolgt meine Zustimmung aus den oben genannten Gründen nicht ohneBedenken zu der fehlenden Kompromissbereitschaft von CDU/CSU und SPD, sich auchauf einen erweiterten Sicherheitsbegriff für die Auslandshilfe und für menschlicheSicherheit einigen zu können. Als Abgeordneter des Deutschen Bundestags fühle ich michdem Kerngedanken des Grundgesetzes aus der Präambel verpflichtet, „von dem Willenbeseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa, dem Frieden in der Weltzu dienen (…).“. Meine Zustimmung erfolgt daher auch in der Hoffnung, dass die künftigedeutsche Bundesregierung diese Lücken für die internationale Kooperation schließt undsich den weiteren bestehenden außenpolitischen Aufgaben mit höchster Aufmerksamkeitwidmet.Boris Mijatovic, MdBKordula Schulz-Asche, MdBOttmar von Holtz, MdB
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