Rückführungsgesetz: Ein schwieriger Kompromiss – dennoch mit wichtigen grünen Änderungen 25. Januar 202426. Januar 2024 In der letzten Sitzungswoche hat der Bundestag das so genannte „Rückführungsverbesserungsgesetz“ (RückfVerbG) beschlossen. Wir können damit nicht zufrieden sein, konnten aber in den Verhandlungen in der Koalition wichtige rechtsstaatliche Sicherungen erkämpfen, auch wenn wir damit Entscheidungen mittragen mussten, die erhebliche Eingriffe in die Rechte vieler Menschen bedeuten und für die Kommunen höchstens geringfügige Entlastungen bringen. In der Tat wird das Ausreisegewahrsam von 10 auf 28 Tage erhöht. Dieser Vorschlag resultiert aus der Ministerpräsidentenkonferenz, wo die Länder mit einer Verbesserung der Verfahren in der Praxis argumentiert haben. Und auch die Abschiebungshaft kann künftig in mehr Fällen angeordnet werden und wird auf weitere Personengruppen ausgedehnt. Trotz unserer verfassungsrechtlichen Zweifel konnten wir in den Verhandlungen keine Änderungen dieser Punkte erreichen. Erreichen konnten wir dagegen die Pflichtbeiordnung von Rechtsanwält*innen in den Verfahren des Ausreisegewahrsams und der Abschiebungshaft. Ursprünglich war im Entwurf des Bundesinnenministeriums eine uferlose Strafvorschrift für Asylberwerber*innen vorgesehen. Es ging um Falschangaben bei der Identitätsfeststellung. Wir konnten klarstellen: Strafrechtlich verfolgt wird nur, wer wider besseres Wissen handelt. Dabei ist „wider besseres Wissen“ eine juristische bedeutsame Einschränkung, die individuelle Rechte schützt und missverständliche oder fehlerhafte Ereignisse nicht zu Lasten der Antragsteller*innen auslegt. Wir konnten erreichen, dass Minderjährige und Familien mit Minderjährigen grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft genommen werden können. Das hatten wir im Koalitionsvertrag vereinbart und setzen wir nun um. Seenotrettung ist völkerrechtliche Pflicht und muss gestärkt werden, statt sie zu kriminalisieren. Der ursprüngliche Entwurf des Bundesinnenministeriums enthielt eine Regelung, die massive Rechtsunsicherheit für zivile Seenotretter*innen bedeutet hätte. Dies haben wir geändert. Und nach meiner persönlichen Überzeugung: Die Abschieberegelungen werden kaum Entlastung bringen. Was den Betroffenen und den Kommunen tatsächlich hilft: Menschen Chancen zu bieten und echte Perspektiven für sie zu schaffen. Ein wichtiger Teil des Gesetzpaketes widmet sich genau diesen konstruktiven Lösungen: Wir reduzieren unnötige Bürokratie, indem der Aufenthaltstitel für den subsidiären Schutz und die Aufenthaltsgestattung nun länger gelten. Wir sorgen dafür, dass Asylbewerber*innen und Geduldete zukünftig schneller eine Beschäftigung aufnehmen dürfen. Asylsuchende, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen, können das nun in der Regel bereits nach sechs statt nach neun Monaten. Wir verbessern die Beschäftigungsduldung und die Aufenthaltstitel zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer*innen. Ein Gesetz aus grüner Feder hätte anders ausgesehen. Aber wir Grüne im Bundestag haben bei der Kompromissfindung auch wichtige Änderungen erzielt. Dazu zählen: rechtstaatliche Sicherungen, Schutz für Minderjährige, verbesserter Zugang zu Arbeit für Geflüchtete und Geduldete.
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