Die Versammlungsfreiheit und die Freiheit zur Meinungsäußerung sind fundamentale Bestandteile der universellen Menschenrechte. Sie werden nicht nur in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten festgehalten. Diese Rechte sind auch in der Verfassung Serbiens verankert.